Strahlend weiße Zähne stehen für Gesundheit, Schönheit und Erfolg. Helle Zähne lassen das Gesicht jünger und vitaler erscheinen als verfärbte oder gelbliche Zähne. Abfinden muss sich mit dauerhaften Verfärbungen aber niemand mehr. Durch das sogenannte ‚Bleaching‘ lassen sich Zähne wieder aufhellen.
Verfärbungen der Zähne können unterschiedliche Ursachen haben: Farbstoffe aus Nahrungs- und Genussmitteln, insbesondere Kaffee, Tee, Rotwein oder Nikotin lagern sich im Zahnschmelz ab. Auch verschiedene Medikamente oder Spurenelemente (zum Beispiel zu viel Fluorid) können Flecken verursachen. Mit zunehmendem Alter werden unsere Zähne zudem dunkler. Wurzelbehandelte Zähne werden oft grau, was besonders bei Frontzähnen als störend empfunden wird.
 

Wie werden die Zähne wieder heller?
Jede Zahnaufhellung beginnt mit einer eingehenden Untersuchung. Es ist wichtig, dass Zähne und Zahnfleisch gesund sind, um mögliche Schäden durch die Bleachingbehandlung auszuschließen. Es folgt eine professionelle Zahnreinigung, bei der Beläge, Ablagerungen und oberflächliche Verfärbungen entfernt werden. Die Reinigung der Zähne hat häufig schon einen aufhellenden Effekt. Das Prinzip der Zahnaufhellung beruht auf dem Bleichen der unerwünschten Farbpigmente mit oxidierenden Substanzen, vergleichbar dem Blondieren der Haare beim Friseur. Das Bleaching ist eine relativ schonende und sehr effektive Methode zur Aufhellung Ihres Lächelns. Wie es durchgeführt wird, hängt immer von der Ursache der Verfärbung, beziehungsweise von der Art der Farbpigmente ab und ob diese von innen oder außen in den Zahn eingedrungen sind.

Gibt es Nebenwirkungen?
Bleaching kann zu einer vorübergehenden erhöhten Empfindlichkeit der Zähne führen. Fluoridgele schaffen hier schnell Abhilfe. Das Zahnfleisch kann durch das Bleichmittel gereizt werden. Moderne Bleichgele sind ph-neutral und fluoridhaltig, dadurch minimieren sich die Nebenwirkungen. Werden die Anwendungsvorschriften beachtet, wird die Zahnhartsubstanz nicht beeinträchtigt, das sagt auch die Bundeszahnärztekammer. Schwangere, Stillende und Kinder dürfen nicht bleachen. Füllungen, Kronen und Veneers werden durch das Bleaching nicht aufgehellt. Sie müssen nach der Behandlung farblich angepasst werden. Beim Bleaching handelt es sich um eine kosmetische Behandlung, die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Ihr Georg Stähn

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