Was bisher geschah: Im Februar 2012 parkte ich in Maastricht, fand später an meinem Auto einen ‚Nacherhebungsbescheid‘ über eine Parkgebühr von 2,60 € zuzüglich ‚Kosten der Nacherhebung‘ von 54 €. Ich hatte die Parkzeit um 10 Minuten überzogen. Nach sechs Wochen forderte ein niederländisches Inkassounternehmen 56,60 €. Ich zahlte nicht, um zu prüfen, ob vollstreckt wird. Diese Möglichkeit besteht seit November 2010. Ich bekam einen Zahlungsbefehl ‚im Namen der Königin‘ über 101,60 €. Es meldete sich ein deutsches Inkassounternehmen und forderte mittlerweile 144,10 €. Man versicherte mir, bemüht zu sein, die Angelegenheit „außergerichtlich, diskret und einvernehmlich“ mit mir zu klären, drohte aber auch an, dass die Forderung bei einer Einreise in die Niederlande sofort vollstreckt werden könne.
Seither habe ich nichts mehr gehört. Allerdings habe ich unbewusst ein Versuchskaninchen auf den Weg gebracht. Ich verlieh nämlich mein Auto für einen Wochenendtrip durch Holland.
Zum Glück wurde der Fahrer auf immerhin rund 800 km Fahrt von niederländischen Vollstreckungsorganen nicht behelligt. Es gibt also vermutlich keine automatische Prüfung der bei der Einreise in unser Nachbarland fotografisch erfassten Fahrzeugkennzeichen.
Auch über die Alternative kann ich berichten: Ein Mandant erhielt im Februar 2012 die zweite Mahnung zu einem ihm unbekannten Bußgeldbescheid aus den Niederlanden wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. Ich legte Widerspruch und mittlerweile Berufung ein. Bevor allerdings der niederländische Amtsrichter diesen Vorgang bearbeitet, war das Bußgeld bei der Staatsanwaltschaft zu hinterlegen. Das hat zum Glück die Rechtsschutzversicherung des Mandanten erledigt. Gleichwohl tut sich in der Sache aber seit über einem halben Jahr nichts, und ich fürchte, das wird sich auch in den nächsten Monaten nicht ändern.
Ich darf mich bei dieser Gelegenheit für die rege Diskussion mit einer Vielzahl von Urbano-Lesern bedanken.
Peter Noll // Rechtsanwalt
Noll, Rose & Collegen