Strahlend weiße Zähne stehen für Gesundheit, Schönheit und Erfolg. Helle Zähne lassen das Gesicht jünger und vitaler erscheinen als verfärbte oder gelbliche Zähne. Abfinden muss sich mit dauerhaften Verfärbungen aber niemand mehr. Durch das sogenannte ‚Bleaching‘ lassen sich Zähne wieder aufhellen.
Verfärbungen der Zähne können unterschiedliche Ursachen haben: Farbstoffe aus Nahrungs- und Genussmitteln, insbesondere Kaffee, Tee, Rotwein oder Nikotin lagern sich im Zahnschmelz ab. Auch verschiedene Medikamente oder Spurenelemente (z. B. zu viel Fluorid) können Flecken verursachen. Mit zunehmendem Alter werden unsere Zähne zudem dunkler. Wurzelbehandelte Zähne werden oft grau, was besonders bei Frontzähnen als störend empfunden wird.
Wie werden die Zähne wieder heller?
Vor jeder Zahnaufhellung müssen die Zähne gründlich untersucht werden. Es ist wichtig, dass sie kariesfrei sind und das Zahnfleisch gesund ist, um Schäden durch das Bleaching zu vermeiden. Zwingend erforderlich ist auch die professionelle Reinigung, um Ablagerungen und oberflächliche Verfärbungen zu entfernen. Diese Reinigung kann schon alleine einen aufhellenden Effekt erzielen.
Das Prinzip der Zahnaufhellung beruht auf dem Bleichen der unerwünschten Farbpigmente mit oxidierenden Substanzen. Das kennt jeder vom Blondieren beim Friseur. Das Bleaching ist eine relativ schonende und sehr effektive Methode zur Aufhellung Ihres Lächelns. Wie das Bleaching durchgeführt wird, hängt immer von der Ursache der Verfärbung, bzw. von der Art der Farbpigmente ab und ob diese von innen oder außen in den Zahn eingedrungen sind.
Gibt es Nebenwirkungen?
Bleaching kann zu einer vorübergehenden erhöhten Empfindlichkeit der Zähne führen. Fluoridgele schaffen hier schnell Abhilfe. Das Zahnfleisch kann durch die Bleichsubstanzen gereizt werden. Moderne Bleichgele sind ph-neutral und fluoridhaltig, dadurch minimieren sich die Nebenwirkungen. Werden die Anwendungsvorschriften beachtet, wird die Zahnhartsubstanz nicht beeinträchtigt, das sagt sogar die Bundeszahnärztekammer. Schwangere, Stillende und Kinder dürfen nicht bleachen. Füllungen, Kronen und Veneers werden durch das Bleaching nicht aufgehellt. Sie müssen nach der Behandlung farblich angepasst werden.
Beim Bleaching handelt es sich um eine ausschließlich kosmetische Behandlung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird.
Ihr Georg Stähn